Die Lockerungen des bayrischen Kabinetts ermöglicht
seit Donnerstag, 17.02.2022, die Sportausübung unter
3G-Regeln, sowohl in der Halle als auch im Freien.
Das heißt, die Sportausübung ist seitdem für alle Personen zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Zulässige Tests sind:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
- PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- Getesteten gleichgestellt: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder.
Für Zuschauer gilt übrigens eine 2G-Regelung. Das bedeutet, Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein.
Wir bitten Sie, weiterhin auf Hygienevorschriften und Abstandsregeln zu achten.
Bleiben Sie gesund!
Familie Matheiowetz