17.2.22 ─ 3-G-Regel

Die Lockerungen des bayrischen Kabinetts ermöglicht
seit Donnerstag, 17.02.2022, die Sportausübung unter
3G-Regeln, sowohl in der Halle als auch im Freien.

Das heißt, die Sportausübung ist seitdem für alle Personen zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind.


Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Getesteten gleichgestellt: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder.

Für Zuschauer gilt übrigens eine 2G-Regelung. Das bedeutet, Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein.

Wir bitten Sie, weiterhin auf Hygienevorschriften und Abstandsregeln zu achten.
Bleiben Sie gesund!

Familie Matheiowetz

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