2Gplus im Tennispark

Update vom 3.1.22

Seit dem 24.11.21 gilt für alle Sportanlagen 2G Plus. D.h. es dürfen nur noch Personen auf unsere Anlage, die geimpft oder genesen sind  und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen. Für bereits geboosterte Personen entfällt die zusätzliche Testpflicht.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie
noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G plus Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden. Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur eigenen Sportausübung.

Zulässige Tests sind:
– PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
– PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
– Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

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